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DJ's in der DDR

In der DDR wurden DJs zur Vermeidung des englischen Begriffes Diskjockey gesetzlich als Schallplattenunterhalter oder kurz als SPU bezeichnet. Es existierte jedoch auch die Bezeichnung Diskjockei.[14] Es gab auf Grundlage der Anordnung über Diskothekveranstaltungen vom 15. August 1973 (Gbl. der DDR Teil I Nr. 38 vom 27. August 1973) frei- oder nebenberuflich tätige Schallplattenunterhalter. Jeder zukünftige SPU musste dazu einen Eignungstest bestehen und einen einjährigen speziellen Grundlehrgang mit anschließender staatlicher Prüfung bei dem dafür zuständigen Kreis- bzw. Stadtkabinett für Kulturarbeit durchlaufen. Anschließend wurde eine Spielerlaubnis erteilt. Nur der „staatlich geprüfte Schallplattenunterhalter“ durfte Tonträger vor einem größeren Publikum spielen und musste regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen, sogenannten Monatskonsultationen, teilnehmen. Alle zwei Jahre erfolgte eine Neueinstufung durch die Einstufungskommission. Eine weitere Besonderheit in der DDR bestand in zahlreichen Vorschriften und Empfehlungen, zu deren Einhaltung der SPU verpflichtet war. Die wohl bekannteste Regelung der „Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik“ (AWA) war die 60/40-Regelung, die SPU dazu verpflichtete, 60 Prozent der Programmfolge mit Musikproduktionen aus der DDR und dem sozialistischen Ausland zu gestalten. Zeitweilig waren SPU verpflichtet, vor jedem Auftritt Titellisten an die AWA einzureichen. Obwohl die SPU mit Kontrollen und Lizenzentzug rechnen mussten, sah die Praxis in den meisten Diskotheken anders aus. Ende der 1970er Jahre wurden in der DDR 6000 Schallplattenunterhalter gezählt. In den 1980er Jahren wurden die Begriffe „Diskotheker“ und „Disko-Moderator“ geprägt.

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